Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 
   
VOMM GmbH  
   
   


Die geschäftlichen Beziehungen der Vertragspartner unterliegen auch für alle zukünftig zwischen den Vertragspartnern geschlossenen Verträge den nachstehenden

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

Diese Bedingungen gehen - auch ohne ausdrücklichen zusätzlichen Widerspruch - entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden vor.
Anderslautende Vereinbarungen und Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

P r e i s e: Die Listenpreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie beinhalten die Kosten für eine einfache Papierverpackung, jedoch keine Kosten für Außenverpackungen oder Verpackungen nach besonderer Vorschrift. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Porto und Versandkosten, sowie Kosten für eventuelle Transportversicherung sind in den Priceen nicht enthalten.

L i e f e r u n g: Der Versand der Ware geschieht auf Kosten und Gefahr des Kunden. Falls keine besonderen Versendungsformen vereinbart werden, wählt die Firma VOMM nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verpflichtung den kostengünstigsten Versandweg. Die durch besondere Wünsche entstehende Mehrfracht geht zu Lasten des Kunden. Für Kleinaufträge unter 50 € steht es der Firma VOMM frei eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 5,50 € zu erheben. Liefermöglichkeiten bleiben der Firma VOMM vorbehalten, die auch keine Verpflichtung zur Einhaltung der genannten Lieferzeiten übernimmt. Die Firma VOMM ist jedoch bemüht, die genannten Lieferzeiten einzuhalten.

B e a n s t a n d u n g e n: Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware berücksichtigt die Verkäuferin nur, wenn sie längstens innerhalb von einer Woche angezeigt werden. Die Mitteilung hierüber muß nachweislich innerhalb dieser Frist abgesandt oder mündlich bzw. telefonisch zugeleitet worden sein.

Bei begründeten Mängelrügen ist die Firma VOMM nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Wandlung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises können nicht verlangt werden. Schadensersatzansprüche aller Art, insbesondere auch solche für mittelbare Schäden, sind ausgeschlossen.

Bei einem Fehlschlagen der Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferung besteht für den Kunden das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen bzw. den Kaufpreis angemessen herabzusetzen.

Bei Mängel an fremdbezogenen Produkten ist die Firma VOMM berechtigt, unter Abtretung ihrer eigenen Gewährleistungsansprüche den Kunden zunächst zur Durchsetzung seiner Gewährleistungsansprüche an den Lieferanten der Firma VOMM zu verweisen.

Für Waren die ohne Zustimmung der Firma VOMM zurückgesandt werden, ist jede Haftung ausgeschlossen.

H ö h e r e G e w a l t: Ein Ereignis höherer Gewalt berechtigt die Verkäuferin, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben, oder ganz oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrage zurückzutreten. Als höhere Gewalt in diesem Sinne gelten auch: Krieg, Grenzsperre, Streiks sowohl im eigenen als auch in einem für die Rohstofflieferung in Betracht kommenden Unternehmen, Beförderungsschwierigkeiten durch fehlende Transportmöglichkeiten, Feuer, Verkehrshindernisse und -störungen. Einschränkung oder Einstellung des Betriebes oder Zufuhr von Rohstoffen, kurz alle Umstände, welche die Herstellung der Ware beschränken oder unmöglich machen.

E i g e n t u m s v o r b e h a l t: Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit der Maßgabe, daß die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden - also bis zum völligen Saldenausgleich oder bis zur vollen Einlösung in Zahlung gegebener Wechsel oder Scheck - Eigentum der Firma VOMM bleibt.

Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt aber schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung der Ware gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen an die Verkäuferin in Höhe der dann noch dieser gegenüber bestehenden Kaufpreisschuld ab. Auf Verlangen der Verkäuferin ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekanntzugeben und der Verkäuferin die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

Für den Fall, daß das Eigentumsrecht der Firma VOMM durch Maßnahmen Dritter (Pfändung) oder durch besondere Ereignisse (Konkurs des Kunden etc.) beeinträchtigt werden könnte, ist der Kunde verpflichtet, der Firma VOMM umgehend Mitteilung zu machen und dritte Personen auf das Eigentumsrecht der Verkäuferin hinzuweisen.

Wird die Ware von dritter Seite gepfändet oder das Eigentum der Verkäuferin durch andere Maßnahmen gefährdet, so hat sie der Kunde hiervon unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls und der eidesstattlichen Erklärung des Inhalts, daß es sich bei dem von dem Dritten in Anspruch genommenen Gegenstand um das Eigentum der Verkäuferin handelt, zu benachrichtigen.

Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware wird der Eigentumserwerb nach § 950 BGB ausgeschlossen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dadurch anteilmäßig auf das durch die Verarbeitung neu entstandene Produkt.

Z a h l u n g s a r t: Rechnungen werden frühestens auf den Tag der Lieferung ausgestellt. Der Kaufpreis ist mit der Rechnungserteilung fällig. Die Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto, bzw. innerhalb von 30 Tagen netto Kasse, wobei der Zahlungseingang bei der Firma VOMM bzw. die Gutschrift auf dem Konto der Firma VOMM maßgeblich ist. Die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung des Kunden.

Bei Zielüberschreitung werden angemessene, jedenfalls aber 2% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank liegende Verzugszinsen berechnet.

Auf Porto- und Verpackungskosten wird kein Skonto gewährt.

S o n s t i g e s: Geringfügige Änderungen, welche dem Fortschritt dienen, behält sich die Firma VOMM vor. Abweichungen in der Ausführung von Werkzeugen, welche die Funktion nicht beeinträchtigen, beruhen auf Handarbeit und gelten als unvermeidbar.

E r f ü l l u n g s o r t u n d G e r i c h t s s t a n d: Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen für alle sich aus dem Geschäft ergebenden beiderseitigen Rechte und Pflichten ist Leichlingen. Gerichtsstand ist Solingen. Dies gilt insbesondere auch für das gerichtliche Mahnverfahren.

T e i l n i c h t i g k e i t: Sollte ein Punkt dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nichtig sein, so behalten alle übrigen Punkte ihre volle Rechtskraft. Ein nichtiger Punkt ist durch den rechtlich wirksamen zu ersetzen, der dem gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.

A n z u w e n d e n d e s R e c h t: Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten unabdingbar die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

 

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